Was sind die Grundsätze des Versicherungsrechts? Kurz gesagt, diese Rechtsordnung gilt für Versicherungsverträge. Versicherungsunternehmen sind verpflichtet, dem Versicherten Schäden durch Unfälle, Diebstahl und andere Vorfälle zu ersetzen. Im Gegenzug übernehmen sie Reparatur- und Umbaukosten für die Versicherten. Ein Grundsatz des Versicherungsrechts ist der Forderungsübergang, bei dem eine Partei für die andere einsteht und die Eigentumsrechte am Eigentum des Versicherten übernimmt.
Versicherung ist definiert als die gerechte Übertragung von Risiken gegen eine Prämie. Die Art des Versicherungsvertrages ist ein wesentlicher Grundsatz. Der Vertrag kommt zustande, wenn eine Partei einer anderen Partei eine Versicherung anbietet. Idealerweise sollte die Vereinbarung einfach und leicht verständlich sein. Auch die andere Partei sollte dem Vertrag freiwillig zustimmen. Dies ist ein häufiger Fehler, den viele Menschen beim Umgang mit Versicherungsverträgen machen. Es ist jedoch wichtig, sich daran zu erinnern, dass das Versicherungsrecht beide Parteien und den Verbraucher schützt.
Die öffentliche Ordnung schützt die Verbraucher vor den Kosten unbeabsichtigter Folgen von Versicherungsansprüchen. Es verhindert den vorzeitigen Verlust von Gliedmaßen, und aus diesem Grund übertragen die Versicherer die Beweislast auf den Versicherten. Der Versicherungsvertrag enthält auch eine Verteidigungspflicht und einen Anspruch auf Entschädigung. Der Versicherer muss in der Lage sein, das Urteil zu bezahlen, es sei denn, die Police besagt ausdrücklich, dass die Police diese Kosten nicht deckt. Dies wird als Rechtsvorbehalt bezeichnet.
Ein weiterer wichtiger Grundsatz im Versicherungsrecht ist das Beitragsprinzip. Nach diesem Prinzip hat der Versicherte Anspruch auf Schadensersatz, der aufgrund eines einzelnen Ereignisses entstanden ist. Erbringen mehrere Versicherer Versicherungsschutz für denselben Versicherungsgegenstand, so ist der Versicherer leistungspflichtig. Der Versicherte kann keinen Gewinn erzielen, indem er einen Schaden aus mehreren verschiedenen Versicherungspolicen geltend macht. Wenn eine Versicherungsgesellschaft nur eine Police hat, kann sie nicht mehr als eine von ihnen verklagen, was gegen den Versicherungsvertrag verstößt.
Das Entschädigungsprinzip schützt den Versicherten vor Schaden. Darüber hinaus enthält ein Versicherungsvertrag Bestimmungen, um zu verhindern, dass der Versicherte von dem Schaden profitiert. Das Beitragsprinzip bildet eine logische Folge unter den Versicherungsverträgen. Wird beispielsweise ein Motorrad beschädigt und hat einen Totalschaden, muss der Versicherungsnehmer das Eigentum an die Versicherungsgesellschaft zurückgeben. Die Versicherungsgesellschaft kann den Geschädigten auch verklagen, um Gelder vom Versicherer zurückzufordern.
Ein Grundprinzip im Versicherungsrecht ist Treu und Glauben Quelle: Homepage. Dieses Prinzip stammt aus dem Jahr 1766, dem Fall Carter v. Boehm. In diesem Fall verlangt Treu und Glauben, dass beide Parteien nach Treu und Glauben handeln und Tatsachen nicht falsch darstellen oder verfälschen. Dieses Prinzip schützt sowohl den Versicherer als auch den Versicherten vor Betrug. In bestimmten Fällen kann die Versicherungsgesellschaft jedoch ihre Versicherungsbedingungen ohne vollständige Offenlegung ändern, was zu einem Verlust führen kann.
Versicherbare Zinsen. Das versicherbare Interesse ist die Grundlage für die Versicherung. Der Versicherungsnehmer muss einen Vermögensschaden erleiden, um den Versicherungsvertrag rentabel zu machen. Daher sollte der Versicherer den Versicherten im Verhältnis zum erlittenen Schaden entschädigen. Dieses Prinzip gilt nur für Sachversicherungen und nicht für Lebens- oder kritische Krankenversicherungen. Hat der Versicherer ein berechtigtes wirtschaftliches Interesse am Vermögen des Versicherungsnehmers, ist er verpflichtet, dem Versicherungsnehmer den Vermögensschaden zu ersetzen.
Versichererhaftpflicht. Die Versicherungsgesellschaft ist verpflichtet, einen angemessenen Betrag zu zahlen, wenn der Versicherte durch Fahrlässigkeit des Versicherers einen Schaden erleidet. Wenn der Versicherer die Haftung hätte vermeiden können, dies aber nicht getan hat, wird der Versicherungsschutz verweigert. Dies bedeutet jedoch nicht, dass ein Versicherer nicht für eigene Fehler haftet. Ebenso ist das Verhalten eines Beklagten in einem Fahrlässigkeitsfall nicht beweispflichtig.
Überversicherung. Wenn mehrere Versicherungen denselben Schaden abdecken, spricht man von einer Überversicherung. In solchen Fällen bleibt das Entschädigungsprinzip unverändert. Eine Person kann bei beiden Versicherungsunternehmen denselben Schaden geltend machen, und das Unternehmen, das den Schaden bezahlt, kann einen proportionalen Anteil der Gesamtkosten zurückerhalten. Für den Fall, dass der Anspruchsteller mehrere Policen hat, kann er nur einen anteiligen Anteil von jedem Versicherer erheben.